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   FG Berlin, 13.12.2001 - 7 K 7416/01   

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https://dejure.org/2001,11203
FG Berlin, 13.12.2001 - 7 K 7416/01 (https://dejure.org/2001,11203)
FG Berlin, Entscheidung vom 13.12.2001 - 7 K 7416/01 (https://dejure.org/2001,11203)
FG Berlin, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - 7 K 7416/01 (https://dejure.org/2001,11203)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pfändbarkeit des sog. Eigengeldes eines Inhaftierten ("Gefangenengelder")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 319; ZPO § 850; StVollzG § 47; StVollzG § 52
    Eigengeld unterliegt nicht den Pfändungsschutzbestimmungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Eigengeld unterliegt nicht den Pfändungsschutzbestimmungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 380
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Schleswig, 19.05.1994 - 16 W 20/94
    Auszug aus FG Berlin, 13.12.2001 - 7 K 7416/01
    Darüber besteht seit etwa zehn Jahren - soweit aus Veröffentlichungen ersichtlich - Einigkeit in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Oberlandesgericht - OLG - Karlsruhe, Beschluss vom 18. Januar 1994 6 W 92/93, Rpfleger 1994, 370 ; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 19. Mai 1994 16 W 20/94, Rpfleger 1995, 29; Zöller / Stöber, ZPO , 22. Aufl., § 829 Rdnr. 33 /Gefangenengelder"; Baumbach / Lauterbach / Albers / Hartmann, ZPO , 60. Aufl., § 850 Rz. 7; Behr, Juristisches Büro - JurBüro - 1996, 514 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Das Gericht lässt dahingestellt, ob der Anwendung der §§ 850 ff. ZPO darüber hinaus entgegensteht, dass zwischen dem Anspruch auf Arbeitsentgelt im Sinne des § 43 StVollzG und dem hier gepfändeten Anspruch auf Auskehrung des Eigengeldes im Sinne des § 52 StVollzG zu differenzieren ist (so Schleswig-Holsteinisches OLG in Rpfleger 1995, 29).

    Im Übrigen besteht eine Angleichung der Lebensverhältnisse auch darin, dass Strafgefangene ebenso wie in Freiheit Lebende grundsätzlich ihre Verbindlichkeiten aus den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln begleichen (Schleswig-Holsteinisches OLG in Rpfleger 1995, 29 (31 f.)).

  • OLG Karlsruhe, 18.01.1994 - 6 W 92/93
    Auszug aus FG Berlin, 13.12.2001 - 7 K 7416/01
    Darüber besteht seit etwa zehn Jahren - soweit aus Veröffentlichungen ersichtlich - Einigkeit in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Oberlandesgericht - OLG - Karlsruhe, Beschluss vom 18. Januar 1994 6 W 92/93, Rpfleger 1994, 370 ; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 19. Mai 1994 16 W 20/94, Rpfleger 1995, 29; Zöller / Stöber, ZPO , 22. Aufl., § 829 Rdnr. 33 /Gefangenengelder"; Baumbach / Lauterbach / Albers / Hartmann, ZPO , 60. Aufl., § 850 Rz. 7; Behr, Juristisches Büro - JurBüro - 1996, 514 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Ebenso wenig wie das Vollstreckungsrecht diesen über das Existenzminimum hinaus weitergehende wirtschaftliche Gestaltungsspielräume eröffnet, sind diese dem Antragsteller zu eröffnen (OLG Karlsruhe in Rpfleger 1994, 370 ).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus FG Berlin, 13.12.2001 - 7 K 7416/01
    In Anbetracht der gefestigten und vielfältigen Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte stellt sich die Rechtsfrage nicht mehr als schwierig im Sinne der BVerfG-Rechtsprechung dar (vgl. BVerfG in BVerfGE 81, 347 unter I.3.b).
  • BFH, 09.03.1994 - VIII S 9/93

    Verhandlungsunfähigkeit aufgrund der für einen Strafgefangenen geltenden

    Auszug aus FG Berlin, 13.12.2001 - 7 K 7416/01
    Davon ist auszugehen, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund dessen Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält, wenn die für und gegen einen Erfolg sprechenden Gründe als gleichwertig einzustufen sind (Bundesfinanzhof - BFH -, Beschlüsse vom 9. März 1994 VIII S 9/93, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1995, 28; vom 18. August 1999 IX B 47/99, BFH/NV 2000, 1885).
  • BFH, 18.08.1999 - IX B 47/99

    Gewerbliche Einkünfte bei spekulativen Devisengeschäften

    Auszug aus FG Berlin, 13.12.2001 - 7 K 7416/01
    Davon ist auszugehen, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund dessen Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält, wenn die für und gegen einen Erfolg sprechenden Gründe als gleichwertig einzustufen sind (Bundesfinanzhof - BFH -, Beschlüsse vom 9. März 1994 VIII S 9/93, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1995, 28; vom 18. August 1999 IX B 47/99, BFH/NV 2000, 1885).
  • BVerfG, 16.02.1982 - 2 BvR 462/81

    Pfändung des Eigengeldes eines Strafgefangenen

    Auszug aus FG Berlin, 13.12.2001 - 7 K 7416/01
    Diese Rechtsprechung verletzt nicht die Grundrechte der Strafgefangenen (BVerfG, Beschluss vom 16. Februar 1982 2 BvR 462/81, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1982, 1583 ).
  • LG Karlsruhe, 06.07.1989 - 2 O 83/89
    Auszug aus FG Berlin, 13.12.2001 - 7 K 7416/01
    Dem lässt sich nach Auffassung des Gerichts nicht entgegenhalten, Grundgedanke des Strafvollzugsgesetzes sei es, die Verhältnisse im Strafvollzug soweit wie möglich an die Verhältnisse außerhalb des Vollzugs anzugleichen, sodass der Gefangene so weit wie möglich dem freien Arbeitnehmer gleichgestellt werden müsse (LG Karlsruhe, Urteil vom 6. Juli 1989 2 O 83/89, NJW-Rechtsprechungsreport - NJW-RR - 1989, 1536).
  • FG Berlin, 25.02.2003 - 7 K 7186/02

    Zum Anspruch auf Freigabe einer Bargeldpfändung

    So geht die herrschende Meinung dahingehend, dass das so genannte Eigengeld im Sinne des § 52 Strafvollzugsgesetz -StVollZG-, auch soweit es aus Arbeitsentgelt gemäß § 43 StVollZG stammt, nicht dem Pfändungsschutz gemäß §§ 850 ff. ZPO unterliegt (Finanzgericht Berlin, Urteil vom 6. März 2002 7 K 7416/01 Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2002, 954 in Verbindung mit EFG 2002, 380 m. w. N. aus der Zivilrechtsprechung,RevisionanhängigunterdemAktenzeichen VII R 24/02) .
  • FG Berlin, 11.09.2003 - 7 K 7186/02
    So geht die herrschende Meinung dahingehend, dass das so genannte Eigengeld im Sinne des § 52 Strafvollzugsgesetz - StVollZG -, auch soweit es aus Arbeitsentgelt gemäß § 43 StVollZG stammt, nicht dem Pfändungsschutz gemäß §§ 850 ff. ZPO unterliegt (Finanzgericht Berlin, Urteil vom 6. März 2002 7 K 7416/01 Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 954 in Verbindung mit EFG 2002, 380 [FG Berlin 13.12.2001 - 7 K 7416/01] m.w.N. aus der Zivilrechtsprechung, Revision anhängig unter dem Aktenzeichen VII R 24/02).
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